Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterrichtsausfälle wegen Krankheit der Lehrkraft bis zu 2 Stunden brauchen nicht nachgeholt zu werden.
Für alle Schüler die nicht aus den Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Grasbrunn und Poing kommen, wird ein Zuschlag von 25 % auf die Kursgebühr erhoben, da die anderen Gemeinden bisher keinen Zuschuss für die Musikschule genehmigt haben.
Wir wären den Eltern sehr verbunden, wenn erkrankte Kinder, die vormittags nicht in allgemeine Schulen geschickt werden, auch nachmittags nicht in den Musikunterricht kommen, weil hierbei schon mehrfach andere Schüler und Lehrkräfte angesteckt wurden.
Die Anmeldung verpflichtet zum Musikschulbesuch für das ganze Schuljahr, zur Einhaltung der festgesetzten Unterrichtszeiten sowie zur Zahlung der vollen Jahresgebühr.
Anmeldeformular hier